Kursunterstützung der ÖGCH

Kurse in der Chirurgie und assoziierte Fächer

Richtlinien für die Vergabe

Die ÖGCH unterstützt „Kurse“ in der Chirurgie und in den Sonderfächern der assoziierten Fachgesellschaften.

  1. Über die Vergabe dieser Unterstützung entscheidet das Präsidium zeitnahe zur Antragstellung.
  2. Dieser Entscheid wird der nächsten auf den Antrag folgenden Vorstandssitzung zur Abstimmung vorgelegt.
  3. Der/die Antragsteller*in muss ordentliches Mitglied der ÖGCH  sein und darf das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben.
  4. Der Antrag (per E-Mail an chirurgie@oegch.at) muss vor dem Kurs und mit den bereits bezahlten Rechnungen (Kursgebühr, Reise- und Unterkunftskosten) gestellt werden.
  5. Pro Bewerber*in ist nur eine Antragstellung im Jahr möglich, über weitere Anträge wird am Jahresende entschieden.
  6. Die Unterstützung beträgt maximal € 800,– pro Kurs.
  7. Die Auszahlung erfolgt nach Übermittlung der Teilnahmebestätigung.
  8. Für steuerliche Belange ist der/die Antragsteller*in selbst verantwortlich.
  9. Bei Kursen, die in zeitlichem Zusammenhang mit einem Kongress stattfinden, wird nur die Kursgebühr erstattet.