Hospitationsstipendien der ÖGCH

Richtlinien für die Vergabe:

Das Stipendium wird an Chirurgen*Innen in Aus- und Weiterbildung vergeben, um innovative Entwicklungen kennen zu lernen bzw. sich neue Methoden in Diagnostik und Therapie anzueignen. Der Bewerber*In muss Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie sein.

  1. Die Höhe des Stipendiums wird im Vorstand festgelegt; Richtwerte: für den Aufenthalt € 1.000.–/Monat, Reisekosten € 800.—(einmalig).
  2. Die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen ist in elektronischer Form per E-Mail an den Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie E-Mail: chirurgie@oegch.at, zu richten. Das vollständige Ansuchen ist mindestens 3 Monate vor Antritt des Aufenthaltes zu stellen. Die Abstimmung über die Unterstützung der Anträge erfolgt jeweils im Rahmen der nächsten Vorstandssitzung.
  3. Erforderliche Unterlagen für die Einreichung:
    1. Lebenslauf
    2. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
      • Themenschwerpunkt
      • Umfang und voraussichtliche Dauer der Hospitation
      • beantragte Summe und voraussichtliche Gesamtkosten
    3. Der Bewerbung ist eine Beurteilung bzw. eine Stellungnahme durch den Vorgesetzten (Klinik- bzw. Abteilungsvorstand) beizulegen
    4. Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung (Einladungsschreiben bzw. Bestätigung über Arbeitsmöglichkeit) von der jeweils vom Antragsteller angeführten Institution.
  4. Das Stipendium ist nicht aufschiebbar. Es muss im dafür vorgesehenen Jahr genutzt werden.
  5. Nach Abschluss der wissenschaftlichen Hospitation hat der Stipendiat einen druckreifen Bericht (Richtwerte zur Artikelübermittlungüber die Verwendung des Stipendiums und die Ergebnisse einzureichen. Die Berichte können in der Zeitschrift „Chirurgie“ oder in der Zeitschrift „European Surgery/ACA“ veröffentlicht werden.