Das Stipendium wird zur finanziellen Unterstützung von Forschungsarbeiten in der allgemeinen Chirurgie oder einem Sondergebiet der Chirurgie gewährt und wird an ChirurgInnen vergeben, die an einer Universitätsklinik oder in einem Krankenhaus tätig sind. Das Forschungsthema und der Antragsteller (Werdegang und Eignung) sollten ein im Interesse des chirurgischen Fortschrittes in Österreich innovatives Ergebnis erwarten lassen. Der Bewerber muss Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie (Stammgesellschaft) sein. Das Erlernen einer speziellen chirurgischen Methode (mit geringem Forschungsanteil) kann auch gefördert werden, hierzu ist ein Schreiben des Leiters des Herkunftshauses notwendig, das belegt, dass die Methode in gleicher Qualität in Österreich nicht zu erlernen ist und auch die notwendige Aufenthaltsdauer begründet.
Die Bewerbung ist elektronisch an den Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie, Frankgasse 8, Billroth-Haus, 1090 Wien, Email: chirurgie@oegch.at, zu senden. Das vollständige Ansuchen ist mindestens 3 Monate vor Antritt des Aufenthaltes zu stellen. Verspätete Anträge werden grundsätzlich abgewiesen. Es wird empfohlen Anträge vorbereitend bei einem Vorstandsmitglied nach eigener Wahl vorzustellen, damit die Anträge besser besprochen und inhaltlich beurteilt werden können.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Curriculum Vitae
Publikationsliste bzw. Nachweis der bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit.
Bei Forschungsaufenthalten mit mehr als 6 Monaten ist eine positive Evaluierung (bedeutet nicht zwingend auch tatsächliche Förderung) einer anerkannten Forschungsförderungseinrichtung (Schrödinger, Max Kade, usw.) obligatorisch.
Bei Erhalt eines anderen Stipendiums muss nachgewiesen werden, dass das zusätzliche Forschungsstipendium nicht zu einer Kürzung des Hauptstipendiums führt. Ggf. kann das Stipendium der ÖGCH entsprechend gekürzt werden.
Nachweis der Aufenthaltsbewilligung (Einladung oder Arbeitsvertrag) an der vom Bewerber angeführten Institution.
Angaben/Unterlagen über weitere zuerkannte oder beantragte Stipendien.
Ein Vortrag im Rahmen des Österreichischen Chirurgenkongresses ist zwingend im Anschluss an den Forschungsaufenthalt zu halten. 3 Monate nach Abschluss des Forschungsaufenthaltes ist ein druckreifer Bericht (Richtwerte zur Artikelübermittlung) über die Ergebnisse der Forschungstätigkeit zur Veröffentlichung in der Zeitschrift „Chirurgie“ oder in der Zeitschrift „European Surgery – ACA“ einzureichen. Sollte ein Forschungsaufenthalt länger als 12 Monate dauern, ist ein jährlicher Zwischenbericht abzugeben. Die Verlängerung der Forschungsförderung über 12 Monate hinaus erfordert einen neuerlichen Vorstandsbeschluss.
Die Höhe des Stipendiums wird vom Vorstand festgelegt und wird dzt. als Beteiligung an den Aufenthaltskosten mit € 800,- /Monat und an den Reisekosten (Flug) mit € 500,- (einmalig) begrenzt. Für Forschungsaufenthalte, die länger als 12 Monate dauern, kann ein Aufenthaltskostenzuschuss für die allenfalls mitreisende Familie beantragt werden. Durch diesen Zuschuss kann das Stipendium (sowie der Reisekostenzuschuss) für den Ehe- oder Lebenspartner um bis zu 30% und für Kinder um bis zu 10% pro Kind angehoben werden. Insgesamt kann die Anhebung 50% nicht überschreiten. Personen, die im Zielland einer regelmäßigen bezahlten Betätigung nachgehen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Des Weiteren ist es eine Förderbedingung, dass die geförderten Personen sich durchgehend (>90%) am Forschungsort aufhalten.
Bei Publikationen über die Forschungstätigkeit ist auf das Forschungsstipendium der ÖGCH hinzuweisen. Eine Nennung im akademischen Lebenslauf wird angeregt.
Die Behandlung der Anträge erfolgt durch eine Jury bestehend aus Mitgliedern des Präsidiums der ÖGCH.
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